Die Auswertung basiert auf der Datengrundlage, die dem ANQ vom Bundesamt für Statistik (BFS) bereitgestellt wird. In dieser Datengrundlage sind alle stationären Patienten sämtlicher Schweizer Kliniken in anonymisierter Form enthalten. Somit können Patientenaufenthalte und damit auch Rehospitalisationen über die eigene Klinik hinaus untersucht werden. Das bedeutet, dass in Indikatoren zur Rehospitalisation auch die externen Rehospitalisationen (mit Erstaufenthalt in der eigenen Klinik und Wiedereintritt in einer anderen Klinik) eingeschlossen sind.
Der Vorteil der BFS-Datengrundlage ist wie bereits erwähnt, dass damit auch die externen Rehospitalisationen bestimmt werden können.
Der Nachteil ist allerdings, dass aufgrund der strengen Datenschutzrichtlinien vom BFS keine Informationen zu Einzelfällen geliefert werden dürfen, sondern die Einzelfälle müssen auf unterschiedlichen Ebenen aggregiert werden. Unterschreitet die Anzahl der beobachteten Rehospitalisationen, die Anzahl der Fallzusammenführungen oder die Anzahl der berücksichtigten Austritte bestimmte Schwellenwerte, so werden die Patienten zusammengefasst. Aus diesem Grund ist leider auch keine Einzelfallanalyse möglich.
Es werden alle Ausprägungen einer Aggregationsebene, die nur einen oder zwei beobachtete Wiedereintritte oder Fallzusammenführungen aufweisen, zu “REST” bzw. “restliche Datensätze” zusammengeführt. Zudem werden alle Ausprägungen einer Aggregationsebene ausgeschlossen, die weniger als fünf berücksichtigte Austritte aufweisen. Dies ist notwendig, um den Anforderungen des BFS gerecht zu werden, sodass keine Rückschlüsse auf Patienten möglich sind (vgl. hierzu auch die Ausführungen im Kapitel 3 des Handbuchs «Ungeplante Rehospitalisationen»).
Genauere Informationen zu den spezifischen Auswertungen finden sich hier:
Hier gelangt man wieder zur Ursprungsseite des Wikis zurück und kann sich durch die anderen Menüpunkte des Wikis hindurch navigieren.